Sunday, August 31, 2025
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Facebook Memes and False Claims: Betroffene’s Rights Under Scrutiny by Bundesgerichtshof

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Betroffene von Falschinformationen in sozialen Medien: Ansprüche und juristische Auseinandersetzungen

Soziale Medien sind zu einem wesentlichen Bestandteil des modernen Lebens geworden und ermöglichen es Nutzern, sich zu verbinden, zu informieren und ihre Meinung zu äußern. Doch mit der zunehmenden Verbreitung von Informationen in sozialen Medien ist auch ein Anstieg von Falschmeldungen zu beobachten, die den Ruf und die Glaubwürdigkeit von Einzelpersonen und Institutionen schädigen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Ansprüche Betroffene haben, über die in sozialen Netzwerken Falschbehauptungen verbreitet werden. Konkret ging es um eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta.

Der Fall Künast vs. Meta

Gegenstand des Verfahrens war ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigte: "Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Dieses Wort-Bild-Konstrukt wurde bei Facebook in verschiedenen Varianten veröffentlicht und geteilt.

Die Krux an der Sache: Künast hatte den Satz nie gesagt. Sie reichte Klage gegen Facebook ein mit dem Ziel, dass der Konzern alle "kerngleichen" Varianten des Memes löschen müsse – ohne dass sie für jede einzelne Variante erneut auf die Internetadresse hinweisen musste. In den Vorinstanzen hatten das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt ihr in dieser Hinsicht Recht gegeben.

Bedeutung der Glaubwürdigkeit und die Rolle des Facebook-Algorithmus

Künast betonte nach der mündlichen Verhandlung am BGH, dass Politikerinnen und Politiker auf ihre Glaubwürdigkeit angewiesen seien. Falschzitate könnten ihren Ruf schädigen und dazu führen, dass sich Menschen über sie aufregen. Insbesondere Hasskommentare würden über den Facebook-Algorithmus dazu beitragen, dass sich solche Falschinformationen immer weiterverbreiten.

Es sei nicht hinnehmbar, dass Facebook an der Verbreitung von Falschbehauptungen verdiene, während die Betroffenen sich bemühen müssten, die entsprechenden Posts zu entfernen.

Europarechtliche Aspekte und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

Während Künast, Meta und die Frankfurter Vorinstanzen sich in diesem Verfahren bisher hauptsächlich auf nationales Recht bezogen, wies der BGH darauf hin, dass hier auch ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU im Raum stehen könnte.

Der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, sagte in der Verhandlung, dass sich verschiedene europarechtliche Fragen stellten. Der BGH erwäge daher eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Relevante Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind die Ansprüche von Betroffenen von Falschinformationen in sozialen Medien in verschiedenen Gesetzen geregelt, darunter:

  • Allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes): Diese Rechte schützen die Würde, die Ehre und die Privatsphäre des Einzelnen.
  • Strafrecht (z. B. §§ 186, 187 StGB): Verleumdung und üble Nachrede können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Urheberrecht (UrhG): Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Genehmigung des Urhebers ist unzulässig.
  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG): Die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Verbreitung von Informationen über eine Person, unterliegt strengen Regeln.

Ansprüche der Betroffenen

Betroffene von Falschinformationen in sozialen Medien können verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter:

  • Unterlassung: Betroffene können verlangen, dass die Verbreitung der Falschinformationen unterlassen wird.
  • Löschung: Sie können die Löschung bereits veröffentlichter Falschinformationen verlangen.
  • Schadensersatz: Sie können Schadensersatz für die Rufschädigung und andere Schäden verlangen, die durch die Falschinformationen entstanden sind.
  • Berichtigung: Betroffene können eine Berichtigung der Falschinformationen verlangen.

Rolle der Plattformbetreiber

Plattformbetreiber wie Facebook haben die Verantwortung, die Verbreitung von Falschinformationen auf ihren Plattformen zu verhindern oder einzuschränken. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern oder einzuschränken, wie z. B.:

  • Überprüfung von Inhalten: Prüfung von Inhalten vor ihrer Veröffentlichung auf Falschinformationen.
  • Meldesysteme: Bereitstellung von Meldesystemen für Nutzer, um Falschinformationen zu melden.
  • Kooperation mit Faktenprüfern: Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern, um Falschinformationen zu identifizieren und zu kennzeichnen.

Ausblick

Die Entscheidung des BGH im Fall Künast vs. Meta ist noch ausständig. Der Ausgang des Verfahrens wird jedoch wegweisend für die künftige Behandlung von Falschinformationen in sozialen Medien sein. Es wird erwartet, dass der BGH die europarechtlichen Aspekte des Falls sorgfältig prüfen und möglicherweise auch eine Vorlage an den EuGH beschließen wird.

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